Unsere Angebote erleichtern die integrative Schulung vor Ort in jedem Fall:
Abklärung - Beratung - Unterstützung
Angebote im Dienste der Regelschule zur Ergänzung der schuleigenen Ressourcen
für Schülerinnen und Schüler mit einer Einschränkung im körperlichen Bereich oder einer Sehschädigung
mit behindertenspezifischer heilpädagogischer oder therapeutischer Beratung und Unterstützung vor Ort unter Einbeziehung des ganzen Umfeldes
Schülerinnen und Schüler aller Stufen mit Körperbehinderung aus den Kantonen BS, BL und SO (Thierstein/Dorneck).
Schülerinnen und Schüler aller Stufen mit Sehschädigung aus den Kantonen BS, BL und AG und dem östlichen Teil des Kantons Solothurn.
Auf Anfrage von Schulleitungen, Lehrpersonen und dem schulpsychologischen Dienst mit dem Einverständnis der Eltern, klären wir den Bedarf besonderer Massnahmen ab (z.B. im Hinblick auf den bevorstehenden Schuleintritt oder Stufenwechsel)
Von Schulleitungen und Lehrpersonen in Kindergärten, in Regel- und Sonderschulen im Umgang mit integrativer Schulung:
Von Eltern in heilpädagogischen Fragen, zu therapeutischen Massnahmen, zu Low Vision, Blindentechniken, Mobilität und zum Schulweg.
Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, sowie in der Einzelförderung. Ein Antrag des schulpsychologischen Dienstes (SPD) ist notwendig.
Standortbestimmungen und darauf aufbauende Fördermassnahmen bilden die Basis der heilpädagogischen Arbeit. Ein möglicher Nachteilsausgleich und die Beurteilung der Leistungen wird mit der Regelschule angegangen.
Förderschwerpunkte:
Die ambulant tätigen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten mit den Lehrpersonen und Therapeutinnen vor Ort zusammen.
An jährlichen Standortbestimmungen - am «Runden Tisch» - werden mit den Eltern, den Klassenlehrpersonen, den Therapeuten und der zuständigen Heilpädagogin die bisherigen Erfahrungen zusammengetragen und neue Ziele vereinbart. Bei Stufenwechsel sind die Schulleitungen und die zuständige Vertretung des schulpsychologischen Dienstes eingeladen.