Voraussetzungen und Anmeldung

Das Angebot Beratung und Unterstützung kann von allen Schüler:innen genutzt werden, die eine Sehbehinderung, Körperbehinderung oder Mehrfachbehinderung haben und die Volksschulen der Kantone BL und BS besuchen. Für Schüler:innen in Privat- und Sonderschulen besteht die Möglichkeit einer Abklärung, in Sonderschulen kann auch Beratung angeboten werden.

Voraussetzung für Beratung und Unterstützung

Das Angebot kann von der Einschulung in den Kindergarten bis zum Austritt aus der Volksschule genutzt werden. Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, kann das Kind zu einer Abklärung des Bedarfes angemeldet werden.

Sehbehinderung:

  • Beeinträchtigungen des Sehens oder Blindheit infolge einer Sehbehinderung
  • Beeinträchtigung des Sehens in Folge einer Wahrnehmungs- oder Verarbeitungsstörung von Seheindrücken (CVI)
  • Sehschädigung im Zusammenhang mit Mehrfachbehinderung

Körperbehinderung:

  • Beeinträchtigung der Motorik aufgrund von Funktionsstörungen des Muskel-, Gelenk- und Skelettsystems, des Zentralnervensystems, der inneren Organe oder des Stoffwechsels
  • Körperbehinderung im Zusammenhang mit einer Mehrfachbehinderung

Anmeldung

Für eine Abklärung des Bedarfes werden folgende Dokumente benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • unterzeichnete Einverständniserklärung für den Kontakt zu Fachpersonen
  • aktueller Augenarztbericht bei Sehbehinderung / aktueller Arztbericht bei Körperbehinderung

Die vollständigen Anmeldeunterlagen senden Sie direkt ans KPTF. Bei Fragen zur Anmeldung können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen:

Tel. +41 61 552 27 27

info@kptf.ch

Aktueller Flyer über Sehschädigung vom SZBlind

Broschüre Sehschädigung