Sehbehinderung
Im Alltag der Schule ist der Unterricht mehrheitlich auf das Sehen ausgerichtet. Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung benötigen andere Lernvoraussetzungen als Schülerinnen und Schüler mit normaler Sehfähigkeit. Häufig kann eine Sehbehinderung zu einem eingeschränkten Überblick über Spiel- und Arbeitsmaterialien sowie Arbeitssituationen führen. Für das Lernen im Kindergarten und in der Schule sind in der Regel Anpassungen an die visuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler notwendig.
Vergrösserungen von Bildmaterialien, Schriften oder Darstellungen können die Lernmöglichkeiten des Kindes oder Jugendlichen merklich verbessern. Starke Kontraste und Lichtverhältnisse sollten je nach Sehbeeinträchtigung beachtet werden.
Voraussetzung für Beratung und Unterstützung
- Beeinträchtigungen des Sehens infolge einer funktionellen Sehschädigung (Sehschärfenminderung, Visus < 0.3)
- Grosse Gesichtsfeldeinschränkung
- Zerebrale visuelle Wahrnehmungsschwierigkeiten
- Sehschädigung im Zusammenhang mit Mehrfachbehinderung
Anmeldung
Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, muss vorgängig das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, die unterzeichnete Einverständniserklärung und ein aktueller Augenarztbericht beim TSM Schulzentrum eingereicht werden.
Kostenträger
Schülerinnen und Schüler werden von den kantonalen Stellen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zugewiesen. In den sonderpädagogischen Konzepten der Kantone ist das jeweilige Prozedere entsprechend geregelt.
Die medizinischen und pädagogischen Fachleute pflegen den interdisziplinären Austausch